Grenzgänger Krankenversicherung Vergleich Schweiz

Grenzgänger Krankenversicherung
SWICA MONDIAL GLOBE (VVG) Leistungsübersicht
in Kombination mit einer deutschen Krankenzusatzversicherung

 

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Ambulante Behandlung

  • Behandlung durch Vertragsarzt und anerkannte Medizinalpersonen wie Chiropraktoren oder Hebammen, die vertraglich oder gesetzlich vereinbarte Kostenbeteiligung wird erhoben

Schulmedizinische Behandlung bei Nichtvertragärzten (Privatärzten) weltweit - gesetzlich oder vertraglich vereinbarte Kostenbeteiligung wird erhoben.

 

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Medikamente

  • Gemäß Arzneimittel- und Spezialitätenliste sofern ärztlich verordnet

eine gesetzlich oder vertraglich vereinbarte Kostenbeteiligung wird erhoben
  • Ärztlich und naturärztlich verordnete Medikamente inkl. homöopathischer, phytotherapeutische und anthroposophischer Präperate

Erwachsene: SB von CHF 600,- sowie eine Kostenbeteiligung von 10%; eine bereits erbrachte Kostenbeteiligung (Franchise und SB) wird angerechnet

 

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alternative Heilmethoden/ Komplementärmedizin



  • Anthroposophische Medizin
  • traditionelle chinesische Medizin (TCM)
  • Homöopathie
  • Phytotherapie
  • Kostendeckung nach Tarif bei Ärzten mit FMH- anerkannter Weiterbildung in der jeweiligen Diziplin; gesetzlich oder vertraglich vereinbarte Kostenbeteiligung wird erhoben

Volle Deckung bei SWICA- anerkannten Therapeuten oder kantonal zugelassenen Naturheilpraktikern (Kostenübernahme von deutschen Therapeuten wird individuell durch SWICA geprüft);eine vertraglich oder gesetzlich vereinbarte Kostenbeteiligung wird erhoben, Erwachsene: SB von CHF 600,- sowie eine Kostenbeteiligung von 10%, ein bereits erbrachte Kostenbeteiligung (Franchise und SB) wird angerechnet



 

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Notfallbehandlung im Ausland (außerhalb Schweiz und Wohnland)

  • Kostendeckend bei Notfällen bis zum doppelten Tarif der allgemeinen Abteilung des Kantons, in dem der Versicherer seinen Sitz hat, oder gemäss bilateralem Abkommen im EU-/ EFTA-Bereich, eine gestzlich oder vertraglich vereinbarte Kostenbeteiligung wird erhoben

SWICA: volle Deckung für ambulante und stationäre Behandlungen weltweit in der allgemeinen Abteilung; Erwachsene: SB von CHF 600,- und eine Kostenbeteiligung von 10%, eine bereits erbrachte Kostenbeteiligung (Franchise und SB) wird angerechnet

Spitalaufenthalt (deutscher Zusatz): Übernahme der Kosten im Ein- oder Zweibettzimmer inkl. Chefarztbehandlung

  • Geplante Behandlung im Ausland (außerhalb Schweiz und Wohnland)

ambulant (SWICA): volle Deckung, Erwachsene: SB von CHF 600,- und eine Kostenbeteiligung von 10%, eine bereits erbrachte Kostenbeteiligung (Franchise und SB) wird angerechnet

stationär (Swica): bis CHF 50,- pro Tag an die Pensionskosten und bis CHF 5000,- pro Kalenderjahr an die Behandlungkosten

 

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Spitalaufenhalt

  • allgemeine Abteilung in Spitälern gemäß Spitalliste, eine vetraglich oder gesetzlich vereinbarte Kostenbeteiligung wird erhoben

SWICA: volle Deckung in der allgemeinen Pflegeklasse 
deutscher Zusatz: Übernahme der Kosten im Ein- oder Zweibettzimmer inkl. Chefarztbehandlung.
  • Nofall-/Verlegungstransporte
  • Such-/ Bergungskationen
  • 50% bis CHF 500,- an Verlegungsort
  • 50% bis CHF 5000,- an Notfalltransporte
  • eine vetraglich oder gesetzlich vereinbarte Kostenbeteiligung wird erhoben

Schweiz: Notfall- / Verlegungstransporte 90% bis CHF 45.000,- pro Jahr zusammen mit den Leistungen der Grundversicherung; Such- / Bergungsaktionen bis CHF 25.000,- pro Jahr; Ausland: Such- / Bergungsaktionen und Notfalltransporte zusammen bis CHF 50.000,- pro Jahr

 

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weitere Leistungen

  • Haushaltskrankenpflege - Untersuchung, Behandlung und Pflege gemäß ärztlicher Verodnung, eine gesetzlich oder vertraglich vereinbarte Kostenbeteiligung wird erhoben

+ CHF 30,- / Tag (während 720 Tagen innert 900 Tagen)
  • Schutz und Reiseimpfungen - Impfungen im Rahmen der gesetzlichen Leistungsverordnung, eine gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Kostenbeteiligung wird erhoben

90% , betraglich unbegrenzt
  • Psychotherapie - ärztliche Psychotheapie (keine freiberuflichen Psychologen), eine vetraglich oder gesetzlich vereinbarte Kostenbeteiligung wird erhoben

bis CHF 75,- pro Sitzung, höchstens 60 Stunden pro Jahr bei SWICA- anerkannten Psychologen (Kostenübernahme von deutschen Psychologen wird individuell geprüft)
  • Ärztlich verordnete Hilfsmittel - gesetzlich festgelegte Liste von Mitteln und Gegenständen in der Schweiz und im Wohnland, eine vetraglich oder gesetzlich vereinbarte Kostenbeteiligung wird erhoben

90% bis CHF 500,- pro Jahr
  • Medizinische Check- ups zur Früherkennung von Krankheiten - Vorsorgemaßnahmen im Rahmen der gesetzlichen Leistungsverordnung; gynäkologische Vorsorge aller 3 Jahre, eine gesetzliche oder vertrage vereinbarte Kostenbeteiligung wird erhoben

+ 90%, betraglich unbegrenzt
  • Förderung von Gesundheit und Firness

bis CHF 800,- pro Jahr, bis CHF 600,- pro Vorsorgeart gemäss seperater Liste (Kostenübernahme von deutschen Fitnesscentern wird individuell geprüft)

 

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Brillen und Kontaktlinsen

  • CHF 180,- pro Jahr bis zum 18. Lebensjahr (diverse gesetzliche Spezialfälle gemäß ärztlicher Abklärung); die gesetzlich oder vertraglich vereinbarte Kostenbeteiligung wird erhoben

90% bis CHF 500,- pro Jahr


 

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Repatriierung

  • Volle Deckung für Repatriierung ins Wohnland


 

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Mutterschaft

  • Kontrolluntersuchungen; CHF 100,- für Geburtsvorbereitung in Gruppenkursen und Stillberatung jeweils bei Hebammen

Schulmedizinische Behandlung bei Nichtverträgen und bei Hebammen


Zusatzkosten für das Neugeborene während des Wochenbettaufenthaltes analog der Versicherungsdeckung der Mutter

Stillgeld CHF 200,-

Schwangerschafts- und Rückbildungsgymnastik

50% bis CHF 300,- pro Jahr

 

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Haushaltshilfe


bis CHF 45,- pro tag, max. 60 Tage pro Jahr gemäß ärztlicher Verordnung

 

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Kuren

  • Badekuren - CHF 10,- pro Tag, 21 Tage, zusätzlich Behandlungskosten nach Krankenversicherungstarif, sofern ärztlich verordnet und anerkanntes Heilbad, die vertraglich oder gesetzlich vereinbarte Kostenbeteiligung wird erhoben

+ CHF 90,- /Tag, max. 30 Tage pro Jahr bei anerkannten Heilbädern


  • Erholungskuren

CHF 65,- / Tag, max. 30 Tage pro Jahr

 

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Zahnärztliche Leistungen

  • Zahnbehandlung - bei schweren Erkrankungen des Kaussystems oder wenn die Behandlung mit einer sehr schweren Allgemeinerkrankung zusammenhängt, volle Deckung bei Zahnunfall (Primärversorgung); die vertraglich oder gesetzlich vereinbarte Kostenbeteiligung wird erhoben

deutsche Krankenzusatzversicherung: bis zu 100%
  • Zahnersatz

deutsche Krankenzusatzversicherung: bis zu 80%
  • Kieferorthopädie/ Zahnfehlstellungskorrekturen

deutsche Krankenzusatzversicherung: bis 80%
SWICAl: nach Vorleistung der deutschen Zusatzversicherung 50% bis CHF 10 000,-, bis zum 25. Lebensjahr

 

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Pflege

Untersuchung, Behandlung und Pflege entsprechend ärztlicher Verordnung, eine gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Kostenbeteiligung wird erhoben

Die obligatorische Krankenversicherung in der Schweiz sieht keine Pflegeleistungen vor. Auch die mondial globe Versicherung nach VVG beinhaltet keine Pflegeleistungen. Aus diesem Grund sind in Deutschland ansässige Grenzgänger verpflichtet, in Deutschland eine private Pflegepflichtversicherung abzuschließen und diese nachzuweisen.

  • Pflegestufe I Erhebliche Pflegebedürftigkeit (Hilfebedarf bei täglich mind. zwei Verrichtungen*,
    Pflegeaufwand mind. 90 Min. täglich)

Deutsche Zusatzversicherung: deutsche Pflegeversicherung
  • Pflegestufe II Schwere Pflegebedürftigkeit (Hilfebedarf besteht dreimal täglich zu verschiedenen Zeiten bei Verrichtungen* und mehrfach wöchentlich bei hauswirtschaftlicher Versorgung, Pflegeaufwand mind. 3 Stunden täglich)

Deutsche Zusatzversicherung: deutsche Pflegeversicherung
  • Pflegestufe III Schwerste Pflegebedürftigkeit (Hilfebedarf rund um die Uhr und mehrfach wöchentlich bei hauswirtschaftlicher Versorgung, Pflegeaufwand mind. fünf Stunden täglich)

Deutsche Zusatzversicherung: deutsche Pflegeversicherung

 

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Sonderleistung - Telefonische Gesundheitsberatung sante24

  • medizinisches Fachpersonal beantwortet Ihre Fragen zur Gesundheit und hilft bei der Suche nach geeigneten Ärzten und Therapeuten, 7x24 Stunden verfügbar


 

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In SWICA mondial globe (VVG) wird eine Kostenbeteiligung analog den schweizerischen gesetzlichen Bestimmungen der sozialen Krankenversicherung (KVG) erhoben.

Massgebend für die Leistungsausrichtung von SWICA mondial globe sind die Allgemeinen Versicherungsbestimmungen (AVB) für Versicherungen nach Versicherungsvertrags-Gesetz (VVG).

Bei Leistungen betreffend deutscher Kranken- und Krankenzusatzversicherungen gelten die jeweils gültigen Versicherungsbestimmungen und die Allgemeinen Versicherungsbestimmungen.

Hinweis: Bitte beachten Sie die gesetzlichen Bestimmungen über die Deutsche Pflegepflichtversicherung.

 
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